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Wie man die Beiträge für die Krankenversicherung berechnen kann

veröffentlicht am 9. Dezember 2010

In Deutschland berechnen sich die Beiträge für die Krankenversicherung aufgrund des Einkommens. Die meisten Menschen stehen in einem Arbeitsverhältnis und sind daher gesetzlich krankenversichert. Man könnte sich in dem Fall auch privat versichern, muss aber ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen.

Die Berechnung für die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt über einen festgelegten Versicherungssatz, der sich auf das Bruttoeinkommen bezieht. Die durchschnittliche Höhe des Versicherungssatzes liegt bei 14 Prozent. So muss man also nur den Anteil von seinem Bruttoeinkommen herausrechnen, übernimmt der Arbeitgeber wie meist die Hälfte des Betrages, beläuft sich der Satz für den Versicherten sogar nur auf 7 Prozent.

Die private Krankenversicherung berechnet hingegen den Beitrag an dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Daher kann man den Beitrag schlecht selbst errechnen.


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