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Wer zahlt bei Schäden durch Silvesterfeuerwerk?

veröffentlicht am 28. Dezember 2012

Das Jahr geht am 31. Dezember zu Ende und das neue Jahr wird mit einem Feuerwerk  begrüßt. Aber genau dieses kann leider auch für Schäden an Häusern und Autos sorgen und da kommt dann die Frage auf, wer diese Schäden bezahlt. Diese Frage sollte man sich am besten schon vorab stellen und Eigentümer wie auch Verursacher der Schäden, sollten schon vorab eine passende Versicherung abschließen, um hohen Kosten entgehen zu können. Gerade wenn sich Feuerwerkskörper in einen Wohnung verirren, kann der Spaß richtig teuer werden. Immerhin könnten Einrichtungsgegenstände Feuer fangen und die ganze Wohnung könnte brennen. Ein Schaden, der extrem teuer ist. In einem solchen Fall ist es sinnig, wenn man eine Hausratversicherung hat und als Verursacher natürlich auch eine Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Schaden am Hausdach oder der Fassade, greift die Wohngebäudeversicherung der Person mit dem Schaden, wenn die fremde Person nicht mehr greifbar sein sollte. Ist die Person noch anwesend und kann sich nicht heimlich davonschleichen, springt keine Versicherung bei den geschädigten Personen ein, dann muss der Täter haftbar gemacht werden. Nur wenn die Person nicht ausfindig gemacht werden kann, greifen die anderen Versicherungen!


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