Vandalismus und die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko
veröffentlicht am 18. Februar 2011
Schäden am eigenen Fahrzeug werden mit der Kaskoversicherung abgedeckt, allerdings bietet Teilkasko keinen Schutz vor Vandalismus. Dies muss man wissen, auch wenn die Kaskoversicherung natürlich für alle Fahrzeuge sinnvoll ist, da der Nutzer so bei einem Schaden nicht viel aus der eigenen Tasche zahlen muss. Dies gilt aber leider nur für einen Unfall. Selbst wenn bei einem versuchten Diebstahl Schäden am Fahrzeug entstehen, weil der Dieb Wut bekommt und das Fahrzeug demoliert. Traurig aber wahr, dies hat der Bundesgerichtshof vor kurzem bestätigt, bei einem Fall der vor Gericht ging. Die Versicherung müsste nur für die Schäden aufkommen, die durch den Diebstahl entstanden sind, aber eben nicht bei Vandalismus.