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So löst man das Mietkautionskonto auf

veröffentlicht am 3. April 2013

Wenn man einen Mietvertrag beendet, muss man natürlich auch dafür sorgen, dass das Mietkautionskonto aufgelöst wird. Man erhält in dem Fall in der Regel die komplette Kaution + Zinsen von dem Vermieter zurück.  Man muss dafür unbedingt wissen, dass man sich meistens recht schnell um das Mietkautionskonto kümmern sollte, denn oft muss man sich an eine Frist von drei Monaten halten. Auch der Vermieter muss natürlich angesprochen werden, immerhin hat er die Unterlagen für dieses Konto und kann dieses auflösen. Meistens hat man ein Sparbuch für das Mietkautionskonto und braucht dazu noch eine Auflösungserklärung, die man dann beide bei der Bank einreicht. Die Auflöse-Erklärung sollte auch dem Vermieter vorgelegt werden, damit dieser auf die Forderung reagieren kann, sollte die Kaution nicht auf seinem Konto angelegt sein. Man sollte auch immer daran denken, dass der Vermieter natürlich das Recht hat, einen Teil der Kaution einzubehalten. Dies tritt dann in Kraft, wenn es in der Immobilie zu Schäden gekommen ist, die der Mieter verursacht hat und sich nicht um die Reparatur gekümmert hat.


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