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Der Vermieter darf den Strom nicht abstellen!

veröffentlicht am 28. Februar 2013

Vermieter drohen ihren Mietern gerne damit, den [wpseo]Strom [/wpseo]abzustellen. Dies ist aber nicht erlaubt, wie das Amtsgericht München entschieden hat. Der Vermieter darf den Strom auch dann nicht abstellen, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Der Vermieter, so das Gericht, hat Mindestpflichten und dazu gehört auch die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards. Das Abstellen des Stroms ist Eigenjustiz und dieser darf sich der Vermieter nicht bemächtigen!


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