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Basisrente im Vergleich

veröffentlicht am 29. Oktober 2013

Die Basisrente wurde im Jahr 2005 als Alternative zur Riester-Rente eingeführt. Damit wurde dem privaten
Sparer eine weitere Möglichkeit gegeben, um von staatlichen
Zuschüssen bei der eigenen Vorsorge profitieren zu können. Die Basisrente wird nach ihrem Erfinder,
dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet.

Die Beiträge zur Basisrente können über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht
werden. Seit 2010 ist dies nur noch über ein staatliches Zertifikat möglich, das
jeweilige Produkt muss dafür also gewisse Vorgaben erfüllen. Dabei sind pro Jahr maximal 20.000? bei
Ledigen bzw. 40.000? bei Verheirateten absetzbar. Auszahlbar sind die
Leistungen frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, dies gilt allerdings nur bei einem
entsprechenden Vertragsabschluss vor dem 01.01.2012. Bei Vertragsabschlüssen nach
dem 31.12.2011 ist das erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich, durch den damaligen Start der
Rente mit 67. Es gibt bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht, ausgezahlt
wird also stets als Rente.

Die Vorteile der Basisrente

Vorsorge Rente

Im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten zeichnet die Basisrente folgendes besonders aus:

Das angesparte Guthaben ist „Hartz 4-sicher“ (beim Bezug von ALG II), es bleibt also bei einer etwaigen
Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
Basisrenten werden im Rahmen des Sonderausgabenabzuges der Einkommensteuererklärung steuerlich
gefördert. Dadurch ist es die einzige Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler von
steuerlichen Vergünstigungen im Rahmen einer privaten Altersvorsorge zu profitieren.
Das Kapital kann während der Ansparphase nicht gepfändet werden.
Die Rürup-Verträge zeichnet, im Vergleich, eine hohe Flexibilität aus: Es gibt keinen
generellen Mindestbeitrag und es sind jederzeit Einmalzahlungen möglich.
Eine in das Produkt integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenso steuerlich geltend gemacht
werden, sofern ihr Anteil am Gesamtbeitrag des Vertrages 50% nicht übersteigt.

Die steuerliche Behandlung der Basisrente

In der Ansparphase

Der Anteil der abzugsfähigen Beiträge an den Gesamtausgaben steigt schrittweise um jeweils
2-%-Punkte jährlich an. Im Jahr 2013 beträgt dieser Anteil 76%, ab 2025 sind dann alle Ausgaben
zur Basisrente steuerlich förderfähig.

In der Rentenphase

Die Basisrente verkörpert das Modell der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass der Fiskus erst
im Rentenbezug Steuern erhebt. Ab 2040 ist die gesamte ausgezahlte Rente zu versteuern, im Jahr 2013 sind dies
im Vergleich dazu noch 66%. Diese Zahl steigt bis 2020 in 2-%-Schritten, danach in 1-%-Schritten pro Jahr an.

Sparformen & Zusatzoptionen

Es gibt 3 unterschiedliche Möglichkeiten bei der Gestaltung eines Basisrentenvertrages:

Klassische, festverzinste Rentenversicherungen (sicherer Garantiezins von derzeit 1,75% plus
Überschüsse)

Fondsgebundene Rentenversicherungen (keine Garantie, aber höhere Rendite möglich)

Fondssparpläne (Beitragsgarantie optional)

Zusätzlich ist es möglich, im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers während der
Ansparphase, die Hinterbliebenen (ausschließlich Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder) mit einer
Rente zu versorgen. Weiterhin ist der im Vergleich einzigartige Einschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, welche unter den angesprochenen Bedingungen auch steuerlich
förderfähig ist.


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