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Strom und Gas: So wechseln Sie den Anbieter

Dienstag, Juni 8th, 2010

Der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt ist immer noch jung. Jahrelang hatten die örtlichen Stadtwerke und Regionalversorger ein Monopol auf die Energieversorger. Mit der Liberalisierung bei Strom und Gas eroberten Großkonzerne wie Eon und Vattenfall den Markt. Sie als Verbraucher profitierten davon jedoch nicht: In Ihrer Region gab es jeweils einen Anbieter – und der setzte mit schöner Regelmäßigkeit die Preise hoch.Doch obwohl die Strom- und Gasmärkte inzwischen theoretisch allen Versorgern offen stehen, haben junge, günstigere Anbieter oft noch einen schweren Stand. Viele Verbraucher zögern noch, ihren Anbieter zu wechseln: Teils, weil sie Angst haben, dass sie plötzlich ohne Licht oder Heizung dastehen könnten, teils, weil sie glauben, es mache keinen Unterschied, wer ihnen nun das Gas oder den Strom nach Hause liefere.
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Stromanbieter-Vergleich
So zahlen Sie weniger für Ihren Strom

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Bei Preiserhöhungen: Anbieterwechsel

Dabei nehmen die sonst so preisbewussten Deutschen zähneknirschend eine Teuerungswelle nach der anderen in Kauf, die über sie hinwegschwappt – allein beim Strom sind in den vergangenen vier Jahren die günstigsten Tarife der Grundversorgung um 20 Prozent teurer geworden, beim Gas lagen die Preise zeitweise sogar um 50 Prozent höher als 2005.

Nun gibt es neue, aktuelle Daten. Trotz halbierter Großhandelspreise an der Leipziger Strombörse European Energy Exchange (EEX) mussten private Haushalte in Deutschland für Strom 6,8 Prozent mehr zahlen als im Vorjahr. Besserung ist nicht in Sicht. Rund 160 Stromversorger haben nach Informationen des Internetportals Toptarif für Januar und Februar bereits weitere Preiserhöhungen um bis zu 16 Prozent angekündigt. Ihnen stehen weniger als 50 Unternehmen gegenüber, die zum neuen Jahr die Preise senken wollen.

Energieexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale rät inzwischen bei Preiserhöhungen lieber zum Anbieterwechsel. „Klar ist, dass ein Boykott mit einem größeren Aufwand verbunden ist“, sagt Krawinkel. „Ein Wechsel ist relativ einfach.“ Schließlich habe der Kunde bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Für den Wechsel genügen fünf Schritte:

1. Sich schlau machen über seinen eigenen Verbrauch und seine eigenen Kosten. 85 Prozent der Deutschen kennen beispielsweise weder den Strompreis, den sie für die Kilowattstunde zahlen, noch die Gesamtmenge, die sie an Strom verbrauchen. Ein Blick auf den eigenen Vertrag und die letzte Abrechnung genügt, um Klarheit über die verbrauchten Kilowattstunden zu bekommen.

2. Daten vergleichen. Zusammen mit der eigenen Postleitzahl gibt man den Stromverbrauch beim Vergleichsrechner ein. Innerhalb von Sekunden lässt sich so ablesen, wie günstig der bisherige Anbieter tatsächlich ist und wie viel man durch einen Wechsel einsparen kann.

3. Nicht auf jedes scheinbare Schnäppchen hereinfallen: Viele große Anbieter haben auf die neue Konkurrenz reagiert und bieten Billigtarife an. Unter Verbraucherschützer gelten aber viele dieser Angebote wegen ihrer schwer zu durchschauenden Kostenstruktur als Mogelpackung. Vorsicht ist auch bei manchen Versorgern angesagt, die Vorauskasse verlangen. Einige Anbieter werben auch mit extrem billigen Verträgen, die dann aber für mehrere Jahre gelten sollen – ein Wechsel zu einem anderen, noch günstigeren Tarif ist damit aber für lange Zeit blockiert. Weitere Informationen und Beratungen bieten die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.

4. Gegebenenfalls: wechseln. Das geht in der Regel im Internet oder mit einem Telefonanruf. Der neue Anbieter übernimmt dann die Formalitäten. Das neue Unternehmen meldet Sie dann auch bei Ihrem alten Versorger automatisch ab. Allerdings muss beim alten Vertrag die Restlaufzeit oder Sonderkündigungsfrist beachtet werden.

5. Entspannen: Die nächste Rechnung kommt dann vom neuen Anbieter. Technisch muss nichts umgestellt werden. Man müsse sich auch nicht sorgen, beispielsweise bei einer Pleite des neuen Anbieters plötzlich ohne Strom und Gas im Dunklen und Kalten sitzen zu müssen, versichern Verbraucherschützer. In so einem Fall ist nämlich der Grundversorger, also der größte Lieferant vor Ort, gesetzlich verpflichtet wieder einspringen.