Grünwelt Energie bietet dem Kunden nicht nur den Ökostrom, sondern auch Ökogas

veröffentlicht am 9. Januar 2012 von Redakteur

Es gibt recht viele Anbieter für den Ökostrom- oder das Ökogas. Der Verbraucher hat eine gute Auswahl und kann durch einen Vergleich viel Geld einsparen. Aber man wird ganz oft auf den Anbieter Grünwelt Energie stoßen und auf dessen gute Tarife. Und wer Wert auf Umweltnutzen legt, sollte sich diesen Anbieter genauer ansehen, denn hier kann man das OK Power Gütesiegel für sich nutzen. Der Kunde kann bei Grünwelt Energie auf drei Tarife zugreifen, die über die OK Power Zertifizierung verfügen. Da wären der Grünstrom pur, Grünstrom 24 und auch Grünstrom 12. Bei Grünstrom 12 hat man als Kunde eine zwölfmonatige Laufzeit durch einen Vertrag, der die Preisgarantie für das gesamte Jahr bietet. Beim Grünstrom 24 hat man den gleichen Tarif, aber dann für 24 Monate. Bei diesen Tarifen bekommt man einen Neukundenbonus von 25 Prozent, das auf die erste Jahresabrechnung. Und der Grünstrom pur Tarif, kann man jeden Monat den Anbieter wechseln, wenn man mit diesem Anbieter nicht mehr zufrieden ist. Alle Tarife werden natürlich monatlich abgerechnet.

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3 Antworten zu “Grünwelt Energie bietet dem Kunden nicht nur den Ökostrom, sondern auch Ökogas”

  1. Chris sagt:

    Ich freue mich über diesen Artikel, denn bis jetzt habe ich mich noch nie schlau gemacht und gedacht, dass man bei diesem Anbieter nur Strom bekommt. Nun habe ich dank des Artikels Ökogas und kann dabei sogar noch einsparen. Vielen lieben Dank!

  2. klaus fuchs sagt:

    Ab 1.7.2012 ändert sich bei SWU der Tarif deutlich nach oben, ebenso
    der Gastarif bei EVF Filstal endet am 30.6-2012.
    Nennen Sie mir bitte den einfachsten Weg der Kündigung und Neuabschluss bei Ihnen.Gas kann bis zum 30.5. in Schriftform gekündigt werden.
    Bei SWU wahrscheinlich keine Kündigung möglich, da Vertrag bis 30.6. läuft und eine 6wöchige Kündigungsfrist besteht. Ist Preiserhöhung ein Kündigungsgrund?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Klaus Fuchs

  3. admin sagt:

    Sehr geehrter Herr Fuchs,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zuerst möchte ich Ihre erste Frage mit ja beantworten. Natürlich ist eine Preiserhöhung ein Kündigungsgrund.

    Das muss Ihnen Ihr Anbieter mitgeteilt haben.

    Generell gilt, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht selbst kündigen sollten.

    Der einfachste Weg zum neuen günstigeren Gasanbieter ist folgender.

    Sie gehen auf die Seite: http://vergleich-portal.de/gas-vergleich/gas-anbieter-vergleich/gasvergleichsrechner

    geben Ihre Postleitzahl, Zahlungsweise und Ihren Verbrauch(Jahresrechnung) ein.

    Dann erhalten Sie das Ergebnis–nun können Sie Ihren Anbieter auswählen und gleich online abschließen.

    MFG

    M. Dobel

    vergleich-portal.de

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